Zwei Männer in einem Aufzug

Für die Öffentliche Hand

Aufzug in einer Wohnung

Für private Immobilieneigentümer

Zwei Aufzüge nebeneinander

Für gewerbliche Immobilieneigentümer

Ein Gespräch zwischen drei Personen in einem Aufzug

Für WEG-Hausverwalter

Ein roter Aufzug

Für die Industrie

Sie fragen, wir antworten

Ratschläge und Antworten zu den häufigsten gestellten Fragen rund um PROLIFT finden Sie in den nachstehenden FAQ´s.

Fragen zum Leistungspaket der TGE Gruppe

Wer ist die TGE Gruppe?

PROLIFT ist die Marke des Aufzugnotrufs der TGE Gruppe. Seit über 30 Jahre entwickeln und produzieren wir Aufzugnotrufsysteme für Aufzugbauer und Aufzugbetreiber in Crailsheim (Baden-Württemberg). Neben der reinen Hardware sorgen wir auch bundesweit für professionellen Einbau. Mit dem Einsatz unserer SGFM SIM-Karte sorgen wir für verlässliche und stabile Notrufverbindungen. Unsere redundanten Notrufzentralen gewährleisten professionelle Hilfeleistungen bis zur Befreiung. Verlässlichkeit in puncto Geräte, Aufschaltung und Nutzung ist unser Credo.

Was beinhaltet das Leistungspaket der TGE Gruppe?

Das Leistungspaket der TGE Gruppe beinhaltet alles, was zum reibungslosen Funktionieren des PROLIFT Notrufsystems nötig ist: Hardware-Komponenten, Installation, SIM-Karte, Aufschaltung, Intervention / Personen-Befreiung.  

Was sind die Vorteile unseres Leistungspakets?

Die beiden größten Vorteile unseres Leistungspakets sind folgende: Eingeschlossene Personen erhalten nach Drücken der Notruftaste die bestmögliche Hilfeleistung. Sie als Betreiber haben auch bei Personeneinschluss Ihre Betreiberpflicht erfüllt.

Fragen zu den gesetzlichen Bestimmungen

Wie lauten die gesetzlichen Bestimmungen?

Betreibern von Aufzugsanlagen hilft die Technische Regel für Betriebssicherheit Nr. 3121

(TRBS 3121) bei der Einhaltung von Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hier werden sicherheitstechnische sowie organisatorische Anforderungen im Hinblick auf sichere Verwendung, Instandhaltung, Personenbefreiung und Prüfungen von Aufzugsanlagen erläutert.

Die TRBS 3121 gilt für Aufzüge, die Gebäude und Bauten dauerhaft bedienen und zur Personen- und / oder Güterbeförderung gemäß RL 2014/33/EU bestimmt sind. Sie gilt weiterhin für Baustellenaufzüge, Fassaden-Befahranlagen und Personen-Umlaufaufzüge gemäß RL 2006/42/EG. Die Regelungen betreffen auch die Sicherheitsbauteile.

Die TRBS 3121 wurde 10/2018 komplett neu gefasst. Hierbei wurde sie einerseits an die BetrSichV 2015 angepasst, andererseits inhaltlich erweitert: Beispielsweise werden seitdem die Inhalte der technischen Unterlagen, die am Betriebsort der Aufzugsanlage zur Verfügung stehen müssen, um Prüfanleitungen, Schaltpläne, EG-/ EU-Konformitätserklärung, Errichtungsprotokoll der elektrischen Anlage, Notfallplan, Notbefreiungsanleitung sowie um festgelegte Schutzmaßnahmen ergänzt.

Im Bereich „sichere Verwendung von Aufzugsanlagen“ bieten die Anhänge 1 und 2 der überarbeiteten TRBS 3121 nun Tabellen mit Empfehlungen für technische und organisatorische Schutzmaßnahmen für konkrete Gefährdungssituationen. Mithilfe dieser Anhänge können zusätzliche Schutzmaßnahmen für die sichere Verwendung und zum bestimmungsgemäßen Betrieb sowie zur Bedienung der Aufzugsanlage bestimmt werden.  Damit werden auch den Beschäftigten Informationen für die sichere Verwendung durch Betriebsanweisung und Unterweisung zur Verfügung gestellt. Selbstverständlich gilt die Maßgabe, dass bei Nutzungsänderung -wie z.B. einer Änderung der Gebäudenutzung- sämtliche technischen Unterlagen, Schutzmaßnahmen und Prüffristen zu überprüfen und ggf. anzupassen sind.

Kann ich Teile der Betreiberpflicht delegieren?

Wenn Sie mit uns einen Notrufvertrag abschließen, bieten wir Ihnen die Übernahme der Betreiberpflicht für die Personenbefreiung an. Wir kooperieren bundesweit mit anerkannten Wach- und Sicherheitsunternehmen und können somit stets eine schnelle Personenbefreiung gewährleisten.

Wie ist die Verantwortung des Betreibers geregelt?

Neuerdings sind Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen zu wirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken mit Arbeitgebern gleichgestellt. Hiermit geht für Verantwortliche im Bereich Aufzug eine Ausweitung haftungsrechtlicher Konsequenzen einher: Bleibt z. B. ein Aufzug einmal stecken und der Notruf wird nicht sofort weitergeleitet, so drohen ihm Schadensersatzforderungen oder sogar Stilllegung der Anlage.

Was regelt die neugefasste TRBS 3121 durch den Notfallplan, die Notrufeinrichtungen und bezüglich der Aufgaben des Notdienstes?

Der Notdienst erhält nun ausdrücklich die Anweisung, umgehend Maßnahmen zur Befreiung eingeschlossener Personen einzuleiten. Hierzu muss der Arbeitgeber dem Notdienst einen Notfallplan übergeben. Vorher soll sich der Arbeitgeber sowohl von der Eignung des Notdienstes zur Personenbefreiung als auch der ausreichenden Anzahl einsatzbereiter qualifizierter Hilfeleistender überzeugen. Ferner hat der Arbeitgeber Hilfsmittel zur Personenbefreiung direkt an der Aufzugsanlage bereit zu stellen. So soll u.a. eine Notbefreiungsanleitung detailliert Maßnahmen zur Personenbefreiung beschreiben.

Der Arbeitgeber hat einen Notfallplan gemäß TRBS, Nr. 3.2.3 aufzustellen. Der Notfallplan muss dem Notdienst zur Verfügung gestellt werden. Er ist in unmittelbarer Nähe der Aufzugsanlage anzubringen.

Mit Stichtag 31.12.2020 ist zu beachten, dass eine Nachrüstpflicht für Notfallplan, Notdienst sowie Zweiwege-Kommunikationssystem für akustische Notrufeinrichtung besteht. Diese gilt gemäß § 24 Abs. 2 BetrSichV für folgende Aufzugsanlagen:

Aufzugsanlagen nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nr. 2a BetrSichV, die vor dem 30.06.1999 erstmals zur Verfügung gestellt wurden (RL 2014/33/EU),

Aufzugsanlagen nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nr. 2b BetrSichV, die vor dem 31.12.1996 erstmals zur Verfügung gestellt wurden (RL 2006/52/EG).

Neue Aufzugsanlagen müssen den aktuellen Anforderungen an ein geeignetes Zweiwege-Kommunikationssystem gemäß Nr. 3.4.3 TRBS genügen. Der sogenannte Stille Notruf entfällt.

Fragen zu Voraussetzungen der Aufzugsanlage

Was ändert sich durch die neue Betriebssicherheitsverordnung bezüglich des Aufzugnotrufs?

Durch die neue Betriebssicherheitsverordnung wird geregelt, dass in allen Aufzügen zur Personenbeförderung ein Notrufsystem mit direkter Verbindung zu einer ständig besetzten Stelle Pflicht ist. Das Notrufsystem muss an ein Ersatzziel senden können. Etwa vorhandene Hupen oder Glocken reichen von nun an nicht mehr aus.

Ich nutze meinen Aufzug in einem selbstgenutzten Privathaus. Muss ich trotzdem ein Notrufsystem nachrüsten?

Ja, alle Aufzüge zur Personenbeförderung müssen mit einem Notrufsystem ausgestattet sein, das an eine ständig besetzte Notrufzentrale aufgeschaltet ist.

Mein Aufzug hat bisher noch kein Notrufsystem oder Glocke/ Hupe, muss ich jetzt ein Notrufsystem nachrüsten?

Ja, der Gesetzgeber fordert, dass alle Aufzüge zur Personenbeförderung mit einem Notrufsystem ausgestattet werden.

Sind alle Aufzüge von der neuen gesetzlichen Regelung betroffen?

Ja, von der neuen gesetzlichen Regelung sind alle Aufzüge zur Personenbeförderung betroffen.

Habe ich einen Bestandschutz?

Nein. Es gibt hier keinen Bestandschutz, ein Notrufsystem muss in allen Personenaufzügen nachgerüstet werden.

Was ist für die Installation des Notrufgerätes notwendig?

Für die Installation des Notrufgeräts ist wichtig, dass das Schleppkabel / Hängekabel des Aufzugs mindestens zwei freie Adern hat. Falls dies nicht gegeben ist, muss ein zusätzliches Schleppkabel eingezogen werden. In diesem Fall liefern und installieren wir das zusätzliche Schleppkabel; die Leistung ist im Paketpreis inklusive.

Welche Aufzugsanlage ist nicht mit einem PROLIFT Notrufsystem nachrüstbar?

Das PROLIFT Notrufsystem ist universell konstruiert, so dass alle Hersteller -egal welchen Alters- damit nachrüstbar sind.

Wo sind die gemäß der Norm geforderten Notrufauslösepunkte?

Die gemäß Norm geforderten Notrufauslösepunkte befinden sich beim PROLIFT Notrufsystem auf dem Fahrkorb (Kabine), im Fahrkorb sowie in der Schachtgrube bzw. unterhalb des Fahrkorbs.

Welche Qualität ist bei der Sprachkommunikation erforderlich?

Die Hardware muss eine gute Sprachkommunikation auf dem Fahrkorb, im Fahrkorb und in der Schachtgrube gewährleisten.

Benötige ich eine Sprachkommunikation zwischen Triebwerksraum / Maschinenraum und der eingeschlossenen Person im Fahrkorb?

Ja, die Sprachkommunikation zwischen Triebwerksraum / Maschinenraum und der eingeschlossenen Person im Fahrkorb muss immer gegeben sein. Im Falle dessen, dass der Triebwerksraum neben oder über der Aufzugsanlage positioniert ist und durch einen offenen Mauerdurchbruch eine Sprach-Kommunikation stattfinden kann, kann das bis zu einer Schachthöhe von bis zu 35 Metern ohne zusätzliche Hardware geschehen.

Welche Lösung benötige ich bei einer Förderhöhe > 30 Metern oder einem nicht direkt angrenzenden und offenen Triebwerks- / Maschinenraum?

In diesem Fall muss im Triebwerksraum ein Maschinenraumtelefon installiert werden, über das eine Kommunikation zur eingeschlossenen Person im Fahrkorb realisiert werden kann. Diese Leistung ist im Paketpreis für das PROLIFT Notrufsystem bereits inkludiert.

Fragen zu den Hardware-Komponenten

Was ist ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem?

Das Zwei-Wege-Kommunikationssystem im Fahrkorb stellt bei Betätigung der Notruftaste automatisch eine Sprechverbindung zu einer ständig besetzten Leitzentrale her. Das System muss mit der Aufzugsanlage fest verbunden sein. Ein Rückruf, z.B. für weitere Informationen, Beruhigung, etc. von der Notrufzentrale in die Fahrkabine ist jederzeit möglich.

Was ist ein GSM-Modul?

Ein GSM-Modul (Global System for Mobile Communications) ist ein Mobilfunkgerät, das es ermöglicht, über das Mobilfunknetz ein Notrufsignal an die Leitzentrale zur übertragen. Ein aufwändig gelegtes Telefonkabel ist damit entbehrlich.

Fragen zur SIM-Karte

Was ist die SGFM-Funktion?

Die SGFM-Funktion ist ein von SIWALTEC und Deutscher Telekom entwickelter Dienst zu Verbindungsaufbau und Gesprächsvermittlung von Notrufgeräten.  

In welchem Netz wird der Notruf übertragen?

Der Notruf wird übertragen über das Mobilfunknetz der Deutschen Telekom.

Was ist zu beachten, wenn keine Siwaltec SIM-Karte verwendet wird?

Dies ist nicht zu empfehlen. Denn wird keine Siwaltec SIM-Karte verwendet, so muss eine ganze Reihe von Anforderungen erfüllt sein: eine Telefonnummer muss vorliegen, die verwendete SIM-Karte muss aktiv sein, die PIN-Abfrage muss deaktiviert sein, die Mailbox muss deaktiviert sein, Sonderdienste jeglicher Art (wie z.B. Rückruf bei Besetztzeichen) müssen deaktiviert sein. Ebenfalls werden Prepaid-Karten nicht empfohlen. Die von uns angebotene SIM-Karte dagegen beinhaltet ein ausreichendes Sprach- und Datenvolumen für die Anwendung.

Kann ich auch eine Prepaid-Karte verwenden?

Ja, eine Prepaid-Karte kann theoretisch verwendet werden. Dies ist allerdings nicht empfehlenswert, da diese wegen fehlenden Guthabens plötzlich inaktiv werden könnte.

Welches Kartenformat muss es sein?

Alle GSM-Gateways nutzen das Kartenformat Mini-SIM (Formfaktor 2FF = 25 x 15 mm).

Wird auch ein Datenvolumen benötigt? Wenn ja, wie viel?

Wir empfehlen für das Monitoring ein Datenvolumen im MB-Bereich. Bei unserem Paket ist bereits alles komplett und Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.

Fragen zur Aufschaltung

Was versteht man unter einem Notdienst?

Ein Notdienst ist eine Organisation, welche eine ständig besetzte Notrufzentrale betreibt und die Personenbefreiung organisiert. Der Notdienst kann entweder ein externer Dienstleister oder eine interne Stelle des Betreibers sein. Wichtig dabei ist eine 24/7-Erreichbarkeit.

Wozu braucht man eine Notrufzentrale?

Es ist eine gesetzliche Vorgabe, dass die Notrufzentrale 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche erreichbar sein muss. Mit unserer Notrufzentrale stellen wir sicher, dass der Notruf immer schnell angenommen und die Personenbefreiung sofort in die Wege geleitet wird. Wichtig: Für die Notrufzentrale ist eine redundante Stelle gefordert. In der TGE-Gruppe wird der Betrieb der Notrufzentrale redundant in Crailsheim und Düsseldorf betrieben.

Was passiert bei einem Notruf?

Nach dem Betätigen der Notruftaste verbindet sich das eingebaute Notrufsystem automatisch mit der Notrufzentrale. Diese setzt sich mit dem nächstgelegenen Interventionspartner in Verbindung und veranlasst die Personenbefreiung. Eine schnellstmögliche Befreiung aus dem Aufzug ist somit sichergestellt.

Was versteht man unter einem Maßnahmenplan?

Der Maßnahmenplan regelt die Maßnahmen bei einem Personeneinschluss. Sie als Betreiber legen die Maßnahmen fest. Ob wir zunächst einen Hausmeister anrufen sollen oder sofort einen Personenbefreier, ggf. auch zeitlich begrenzt, ist allein Ihre Entscheidung. Wir beraten Sie auch hierbei gerne.

Was ist ein Routineruf?

Der Begriff Routineruf definiert, dass die Notrufeinheit spätestens alle 3 Tage einen Notruf simulieren und die Verbindung mit der Notrufzentrale herstellen muss. Dieser Testanruf ist zwingend zu dokumentieren und beim Ausbleiben sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Hier können wir mit dem PROLIFT Notrufsystem einen ausgezeichneten Support anbieten und -sollte doch einmal etwas nicht funktionieren- mittels Ferndiagnose den passenden Service darstellen.

Was leistet die Notfallzentrale der TG Services?

Die Notfallzentrale der TG Services ist ein 24 Stunden, 365 Tage im Jahr verfügbares Servicecenter. Damit bietet es professionelle Personenbefreiung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten. Unsere georedundante Notrufzentralen nehmen Notrufe auch in außergewöhnlichen Lagen und Situationen wie z.B. Epidemien oder bei Stromausfällen an.

Fragen zur Personenbefreiung

Wer ist für die Personenbefreiung verantwortlich?

Für die Befreiung eingeschlossener Personen ist der Betreiber der Aufzuganlage verantwortlich. Wenn Sie mit uns einen Notrufvertrag abschließen, bieten wir Ihnen die Übernahme dieser Betreiberpflicht an. Wir kooperieren bundesweit mit anerkannten Wach- und Sicherheitsunternehmen und können somit stets eine schnelle Personenbefreiung gewährleisten.

Was versteht man unter einer Intervention?

Eine Intervention ist ein Fachbegriff für die Personenbefreiung.

Was versteht man unter einer Alarmkarte?

In der Alarmkarte werden die notwendigen Objektdaten, sowie die Anfahrt, Lage der Objektschlüssel, Zutritt, Lage des Maschinenraumes, Aufzugart und weitere Besonderheiten, welche zur Befreiung wichtig sind, festgehalten.

Was versteht man unter einem Schlüsseldepot?

Um eine eingeschlossene Person befreien zu können, muss unser Personenbefreier selbstständig den Aufzug und den Maschinenraum betreten. Aus diesem Grund installieren wir an Ihrem Gebäude ein Schlüsseldepot, in dem alle notwendigen Schlüssel hinterlegt werden können.

Was hat es mit dem Notfallplan auf sich?

Den Notfallplan erhalten Sie als Vorlage bei Ihrer ZÜS und dieser enthält alle wichtige Informationen rund um den Aufzug für den Ernstfall. Der Notfallplan ist in der Aufzugsanlage selbst als auch in der Nähe der Aufzugsanlage anzubringen.

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